ANGEBOT
zum Abschluss eines Darlehensvertrages
abgeschlossen zwischen,
Name: .......................................................................................................
geb. .....................................................
wohnhaft: ...........................................................................................
Telefon: ......................................................
E-Mail: .....................................................
Kontoverbindung: IBAN: …………………………………………………….,
BIC: …………………………………………………….,
als Darlehensgeber einerseits und dem Verein
Ziel.Sicher e.V., Waffenhandhabung und Schießfertigkeit in Perfektion,
ZVR-Zahl: 1977217346
5451 Tenneck, Bundesstrasse 22,
als Darlehensnehmer andererseits
wie folgt:
- Der Darlehensgeber bietet hiermit dem Verein Ziel.Sicher an, ein Darlehen in Höhe von € ………………………. / der Mindestdarlehenssumme in Höhe von € 1.000,00 zu gewähren und zuzuzählen. Er verpflichtet sich hiermit die Darlehensvaluta binnen 14 Tagen nach Annahme des Darlehens auf das Konto des Darlehensnehmers bei der Salzburger Sparkasse, IBAN: AT21 2040 4000 4382 3988, BIC: SBGSAT2SXXX, zu überweisen. Dieses Darlehen dient zum Ausbau des bereits bestehenden Schießstandes an der Adresse 5662 Gries im Pinzgau, St. Georgenstraße 26. Dieser Schießstand soll in einem 1. Schritt dahingehend ausgebaut werden, dass die bestehende Schießhalle auf eine solche Größe verlängert wird, dass auf eine Distanz von 25 m geschossen werden kann. (Kalkulierte Kosten für Bauabschnitt 1 ohne Berücksichtigung der Eigenleistungen der Vereinsmitglieder € 200.000,00)
In einem 2. Ausbauschritt sollen dann 2 Gewehrschießstände mit jeweils einer Länge von 100 m und ein Gewehrschießstand mit einer Länge von 300 m errichtet werden. (Kalkulierte Kosten für Bauabschnitt 2 ohne Berücksichtigung der Eigenleistungen der Vereinsmitglieder € 260.000,00)
- Auf eine Verzinsung der Darlehenssumme wird seitens des Darlehensgebers ausdrücklich verzichtet. Ebenso wird auf eine Sicherstellung der Darlehensforderung (Pfandrecht, Bürgschaft, etc.) oder eine Wertsicherung von den Vertragsteilen einverständlich verzichtet.
- Die Rückzahlung der Darlehenssumme bis zu einer Höhe von € 3.000,00 erfolgt ausschließlich durch Gegenverrechnung mit dem Jahresmitgliedsbeitrag für die Nutzung des Schießstandes ab dem der Fertigstellung des ersten Ausbauschrittes folgenden ganzen Kalenderjahres. Sollte eine Fertigstellung während eines Kalenderjahres stattfinden, so ist der Darlehensnehmer berechtigt die Schießhalle ab der Fertigstellung bis zum Beginn des nachfolgenden Kalenderjahres unentgeltlich zu benutzen.
Gewährt der Darlehensgeber ein über € 3.000,00 hinausgehendes Darlehen, so wird der über den genannten Betrag hinausgehende Darlehensbetrag mit dem Besuch von Ausbildungen, beispielsweise im Verteidigungsschießen, Selbstverteidigung oder sonstigen Aktionen, mit dem für diese Kurse zu bezahlenden Entgelt, unter Berücksichtigung einer Ermäßigung von 20%, gegenverrechnet, wobei dies gesondert zu vereinbaren ist.
- Die Nutzung des Schießstandes darf erst nach Durchführung einer „verpflichtenden Einweisung“ durchgeführt werden, die für die Darlehensgeber gratis angeboten wird.
- Der Darlehensnehmer verpflichtet sich die Darlehenssumme an den Darlehensgeber zu retournieren, sollte alternativ eine der beiden nachstehenden, auflösenden Bedingungen nicht eintreten:
a) Für Bauabschnitt 1 der Erhalt einer Darlehenssumme in Höhe von zumindest € 200.000,00 bis zum 31.03.2026 zur Errichtung des Mehrzweckschießstandes.
b) Der Erhalt einer Baubewilligung zur Durchführung der Um-/Ausbauten bis zum 30.09.2026.
Die Rückzahlung hat dann binnen einem Monat ab Eintritt der auflösenden Bedingung auf das im Angebot bekannt gegebene Konto stattzufinden.
- Für den geplanten Bauabschnitt 2 ist es erforderlich, dass eine weitere Darlehenssumme in Höhe von € 260.000,00, zur Errichtung der Gewehrschießstände, zugezählt wird, wobei angestrebt wird, diese Zusage(n) bis zum 30.09.2026 zu erhalten. Der Angebotsleger stimmt bereits jetzt zu, dass das von ihm gewährte Darlehen, im Falle bis zum 31.03.2026 ein über den Bauabschnitt 1 hinausgehender Darlehensbetrag erzielt wird, auch für den Bauabschnitt 2 verwendet werden kann, der nach Erhalt der für dessen Finanzierung erforderlichen Darlehenssumme umgesetzt wird.
- Der Darlehensgeber kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auch dann vorzeitig auflösen, wenn in den rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Darlehensnehmerin Umstände eintreten oder bekannt werden, die die Einbringlichmachung der Darlehensforderung ernstlich gefährden können, insbesondere weil gegen die Darlehensnehmerin von dritter Seite erfolglos Exekution geführt wurde, oder wenn aus ähnlichen wichtigen Gründen dem Darlehensgeber die weitere Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar geworden ist.
- Die Vertragsteile nehmen die ihnen eingeräumten Rechte und Pflichten ausdrücklich an und diese gehen, soweit sie nicht höchstpersönlich sind, auf Erben oder sonstige Rechtsnachfolger über.
- Alle mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Gebühren und Kosten werden von der Darlehensnehmerin getragen.
- Dieses Darlehensangebot kann von der Darlehensnehmerin binnen 14 Tagen ab Legung des Angebotes angenommen werden.
…………………………, am …………………..…. ____________________________
Darlehensgeber
Das Darlehensangebot wird angenommen
Tenneck, am …………………………. ____________________________
Ziel.Sicher e.V., als Darlehensnehmer